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Hier finden Sie Meldungen aus "Aktuelles", die älter sind als zwei Monate.


25.12.2009

Psychische Ursachen von Online-Sucht

Viele wissenschaftliche Studien haben mittlerweile den Zusammenhang zwischen psychischen Problemen und Online-Sucht untersucht. Die meisten dieser Studien liefern jedoch keine Aussage darüber, ob solche Belastungen eher Ursache oder Resultat von Online-Sucht sind. Eine aktuelle Untersuchung hat die Frage behandelt, welche psychischen Symptome als eine Ursache für Online-Sucht betrachtet werden können... [ganze Meldung lesen] 
Quelle: drugcom-newsletter

17.12.09

DHS-Factsheets online
Zwei brandneue DHS Factsheets zu den Themen "Binge Drinking und Alkoholvergiftungen"
sowie "Alkohol und Werbung" sind unter der Rubrik "Infomaterial" - "Factsheets" auf
der Homepage der DHS verfügbar. Die Factsheets richten sich an Experten und Interessierte,
an Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Sie bieten einen
Überblick zum jeweiligen Thema mit einer Fülle von Literaturangaben und Fundstellen
zu  Hintergrundinformationen im Internet. Sie schließen wie gewohnt mit einem Abschnitt
zu Handlungsoptionen für Politik und Prävention ab.
Die neuesten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu Krankenhausaufenthalten
Jugendlicher aufgrund von Alkoholintoxikationen sowie die ab April 2010 gültigen Reglungen
zu Produktplatzierungen verdeutlichen noch einmal eindringlich die Aktualität der
Themen.
Unter dem folgenden Link befinden sich zu den Factsheets Fragebögen, die bequem und
anonym online ausgefüllt werden können. Mit Ihrer Rückmeldung können Sie uns helfen,
diese Informationsreihe weiter zu verbessern. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen
und Teilnehmern.
http://www.dhs.de/web/infomaterial/factsheets.php
Quelle: DHS-Newsletter 11-09 vom 17.12.09
 
 
Der Weltnichtrauchertag 2009, der 31. Mai, steht unter dem internationalen Motto: Die Wahrheit zeigen – Bildwarnhinweise retten Leben.
Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing in einer Pressemitteilung vom 29.05.09:
„Textliche Warnhinweise wirken, bildliche Warnhinweise wirken noch besser. Denn ein Bild sagt mehr als tausend Worte – so das deutsche Motto des Weltnichtrauchertags. Die vorliegenden Studien und der heute vom Deutschen Krebsforschungszentrum vorgestellte Report belegen eindeutig die positive Wirkung von bildgestützten Warnhinweisen auf Tabakprodukten. Deshalb freue ich mich, dass es die Zustimmung zur Einführung bildgestützter Warnhinweise auch in Deutschland aus dem federführenden Verbraucherschutzministerium gibt."

Anschauen und runterladen kann man sich die Bild-Warnhinweise hierin einer pdf-Datei (852 kb).

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Rückblende:

Dazu gibts hier die sog. "Z-Card", den Selbsttest zur Alkoholgefährdung als zentrales Medium der Aktionswoche, als pdf-Download.

Aktionen im Raum Heilbronn:

  • Der Suchtkrankenhilfe Schwaigern e.V.ist mit einem Sucht- und Drogen-Infostand vertreten
    • am Donnerstag, den 18. Juni 2009 von 14:00- 18:00 Uhr in der Stadtapotheke, Schneller Str.2, sowie
    • am Freitag, den 19. Juni von 10:00 -16:00 Uhr in der Fußgängerzone in Schwaigern beim Kaufhaus Willig.

    Bei einem alkoholfreien Cocktail werden die Besucher gerne in Suchtpräventions- aber auch in Drogenfragen beraten. Darüber hinaus zeigen die Akteure um den Vorsitzenden Peter Heck eine Computer-Präsentation zu drugcom.de. Umfangreiches Info-Material (Broschüren und CD´s) wird den Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Chance für alle, die das Rauchen aufgeben möchten

 

Haben Sie schon einmal daran gedacht, das Rauchen aufzugeben, oder haben Sie es schon einmal probiert? Versuchen Sie es! Folgen Sie dem Beispiel von 44.636 Teilnehmern von Rauchfrei 2006. Die Teilnehmer verpflichteten sich, im Mai 2006 nicht zu rauchen, und rund jeder Dritte hat es geschafft, dauerhaft rauchfrei zu leben. Auch in diesem Jahr nehmen wieder zahlreiche Aufhörwillige am Wettbewerb "Rauchfrei 2008" teil. Auch Sie können sich anmelden unter www.rauchfrei2008.de .
(Zitiert nach dem Newsletter der Bundesdrogenbeauftragten 2/2008)

 


24.09.07: Neues vom Jugend- und vom Nichtraucherschutz

Seit dem 1. September 2009 gelten Änderungen des Jugendschutzgesetzes in Kraft, die das (Nicht-)Rauchen von Jugendlichen betreffen. Auch die Länder haben Nichtraucherschutzgesetze beschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier


 

14.08.07:  Endlich mal etwas Erfreuliches:

"Zigarettenrauchen bei Jugendlichen auf historischem Tiefstand

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt repräsentative Ergebnisse zum Rauchverhalten Jugendlicher vor - Erstmalig Daten zum Wasserpfeifenkonsum"
Mehr dazu lesen Sie hier

 


 

18.07.07:
Mit solchen Veranstaltungen könnte nun Schluss sein (s.u.). Allerdings: Auch diese Veranstaltung wurde damals bereits durch das beherzte Eingreifen des zuständigen Ordnungsamtes unterbunden.

Übrigens: Sehen Sie rechts oben die leuchtgrüne Werbung? Hier wirbt eine Fahrschule! Auch seltsam, nicht wahr?

  

Meldung vom 16.07.07, zitiert nach http://www.infodienst.bzga.de

Drogenbeauftragte der Bundesregierung/Bundesministerium für Wirtschaft:

Koma- und Flatrate-Partys nach geltendem Recht unzulässig – Bestehende Verbote müssen angewendet werden

Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft hat der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht" am 24. Mai 2007 einen Beschluss zum Thema „Koma-„ bzw. „Flatrate-Partys" gefasst.

Danach sind nach geltendem Recht Veranstaltungen mit „Flatrate-Angeboten" für alkoholische Getränke unzulässig, die erkennbar auf die Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen. Bereits im Vorfeld kann die Bewerbung entsprechender Veranstaltungen verboten werden, da die Annoncierung solcher Veranstaltungen ein klares Indiz für die Abgabe von Alkohol an Betrunkene nach den bestehenden Regelungen darstellt. Die Durchführung solcher Veranstaltungen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Diese Regelungen sind im bestehenden Gaststättengesetz in den § 4 Abs.1 Nr. 1 sowie § 15 Abs. 2 vorgesehen und können angewendet werden.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba: „Ich hoffe, dass wir hiermit einen  unbürokratischen und vor allem schnell und effektiv durchsetzbaren Beitrag zur Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen und jungen Erwachsenen schaffen konnten."

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßt die rechtliche Klarstellung zum möglichen Verbot von „Koma- oder Flatrate-Partys" im aktuellen Beschluss. „Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen. Angebote zum Rauschtrinken sind unverantwortlich. Ein verantwortlicher Umgang mit Alkohol wird besonders bei Jugendlichen und jungen Menschen durch diese Angebote deutlich unterlaufen. Die Behörden, der Handel und die Gastronomie müssen hier ihre Verantwortung im Interesse des Jugendschutzes wahrnehmen. Die gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten und die Umsetzung entsprechend kontrolliert werden.

Nach den bekanntgewordenen Vorfällen von exzessiven Rauschtrinken und einer Vielzahl von ’Flatrate-Angeboten’ ist eine deutliche Klarstellung erreicht, die nun den kommunalen Behörden zur Beachtung bekanntgegeben wird. Einzelne Bundesländer haben bereits entsprechende Rundschreiben an die Kommunen veranlasst.

Nach wie vor ist der frühe und teilweise exzessive Alkoholkonsum unter jungen Menschen ein großes Problem. Es ist notwendig, den verantwortlichen Alkoholkonsum in der Gesellschaft stärker zu fördern und Angebote wie zum Flatrate-Trinken zu verhindern."


Noch eine Meldung zum gleichen Thema, zitiert aus: Infodienst Eltern, Nummer 31 (Juli/August 2007), h.g.vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

"Flatrate-Partys":
Zu diesem Thema wurde auf der Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" im Mai diesen Jahres folgender Beschluss einstimmig von allen Ländern gefasst:
 
"Die Annoncierung von "Koma-" oder "Flatrate"-Partys ist bereits ein Indiz dafür, dass in Ausübung eines Gewerbes alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene verabreicht werden sollen. 
Solche Veranstaltungen können daher bereits im Vorfeld verboten werden.
Die Durchführung von "Koma"- oder "Flatrate"-Partys kann nach §§ 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen.
"Koma"- oder "Flatrate"-Partys und ähnliche Veranstaltungen, die nach den erkennbaren Rahmenbedingungen auf einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG hinauslaufen, sind unzulässig."
 
Wird für derartige Veranstaltungen geworben, kann das Ordnungsamt beziehungsweise die Polizeibehörde also bereits aufgrund bestehender Gesetze einschreiten. Ein Verstoß kann bis zur Rücknahme beziehungsweise zum Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis führen.
 
Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger:
Bundesrat und Bundestag haben ein Gesetz beschlossen, das für junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot vorsieht. Das Gesetz gilt ab 1. August 2007 und richtet sich an alle diejenigen, die ihren Führerschein neu erwerben und sich dann in der zweijährigen Probezeit befinden beziehungsweise noch nicht 21 Jahre alt sind. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Kartei geahndet. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, außerdem wird der kostenpflichtige Besuch eines Aufbauseminars angeordnet.
Mit diesem Gesetz soll der Entwicklung entgegen gewirkt werden, die aufzeigt, dass  die Zahl alkoholisierter Fahranfänger/innen gestiegen ist.
 
 
Weitere interessante Informationen sind unter anderem hier zu finden:

  "Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen" Informationsdienst zur Suchtprävention – Heft Nr. 19: Wie kann ich das Thema im Unterricht behandeln? Beispiele für gelungene Kooperationen mit außerschulischen Partnern und wichtige Informationen zum Alkoholmissbrauch:
 
www.suchtvorbeugung-bw.de

Fragen und Antworten zum Jugendschutzgesetz. Informationen zu Alkopops für Lehrkräfte, Eltern und Jugendliche (aus der Reihe Kompaktwissen: "Alkohol … voll normal?":  www.ajs-bw.de 

Der "Jugendschutz-Trainer" der Polizei erläutert die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes am Beispiel von häufig auftretenden Fragestellungen. Anhand eines interaktiven Multiple-Choice-Verfahrens kann das Wissen rund um den Jugend- und Jugendmedienschutz überprüft und vertieft werden:  www.jugendschutztrainer.polizei-beratung.de

Lehrerhandreichung "Alkohol" mit 27 Bausteinen, ausführliche Sachinformationen zum Thema Alkohol und Bausteine für die Suchtprävention in den Klassen 5 bis 10 (166 Seiten, 46 Kopiervorlagen) – kostenlos zu bestellen unter:  www.bzga.de


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